﻿Bitte beachten Sie: 

Alle Fahrhilfen für Menschen mit Handicap
Bestellschlüssel Y01-Y80
sind TÜV eintragungspflichtig -Y46-.

Bei der Abholung der Fahrzeuge
müssen die Fahrhilfen in den 
Zulassungsbescheinigungen Teil I
und Teil II eingetragen sein.

Ein Führen der Fahrzeuge ist
ohne die Eintragung nicht zulässig !