﻿Der Umweltbonus setzt sich aus einem Volkswagen-Anteil in Höhe von 3.570 € inkl. MwSt.* (3.000 € exkl. MwSt.) und einem Bundesanteil zusammen. Der Bundesanteil wurde im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung rückwirkend auf den Zeitraum vom 04.06.2020 bis zum 31.12.2021 auf 6.000 € verdoppelt („Innovationsprämie“). Anträge zur Förderung mit der staatlichen Innovationsprämie können unter Beachtung der Förderbedingungen innerhalb eines Jahres nach Zulassung, spätestens am 31.12.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de, gestellt werden. Die Gewährung des Umweltbonus mit gleichen Bundes- und Herstelleranteilen i. H. v. jeweils 3.000 € endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Volkswagen Partner.

Entscheiden Sie sich für den ID.4, wird der Kaufbetrag oder beim Leasing der zu finanzierende Gesamtbetrag im Rahmen des Umweltbonus um den Volkswagen-Anteil von 3.570 € inkl. MwSt.* reduziert, sofern das Fahrzeug in Deutschland zugelassen wird. Die mögliche Auszahlung des Bundesanteils in Höhe von derzeit 6.000 € erfolgt nach positiver Prüfung Ihres Antrags durch das BAFA. Die kompletten und aktuell gültigen Förderbedingungen erhalten Sie beim BAFA und auf dessen Internetseite.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

*Der Herstelleranteil (Volkswagen-Anteil) wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer (i.H.v. 19 % bzw. 570 €).

Dieser herstellerseitige Umweltbonus ist nur verfügbar für Fahrzeuge mit einer Zulassung in Deutschland.