﻿**Hinweis**  
Für die private Nutzung Ihres Volkswagen Touareg R eHybrid als Geschäftsfahrzeug gilt zur Inanspruchnahme der „0,5% Besteuerung“ eine Grenze von 50 g/km CO2-Ausstoß oder eine elektrische Mindestreichweite von 60 km (nach Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP). Zum jetzigen Zeitpunkt erfüllt der Touareg R eHybrid nicht die Voraussetzungen. Somit wird die allgemeine Regelung zur privaten Nutzung für Geschäftsfahrzeuge nach dem Einkommensteuergesetz (EstG) angewandt.