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Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden muß bei Lackierung nach Kundenwunsch 9996 die korrekte Farbbezeichnung und Lack-Nr. mit angegeben werden.
Bitte unbedingt vor Ihrer Bestellung die Lackierbarkeit des Sonderlackes anfragen!
Entgegen allen anderen Individual-Ausstattungsumfägen wird Ihnen die Sonderlackierung nicht über die quattro GmbH in Rechnung gestellt, sondern im Rahmen der normalen Fahrzeugrechnung belastet. 
 
