Digitaler Radioempfang (DAB) für Neuzulassungen ab 21.12.2020 verpflichtend

Bitte beachten Sie, dass auf Basis des European Electronic Communications Code (EECC) und der deutschen Umsetzung durch das "6. Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes" die Ausstattung mit digitalem Radioempfang (DAB) für Fahrzeugneuzulassungen ab 21.12.2020 Pflicht ist. Fahrzeuge ohne die Ausstattung können ab dem 21.12.2020 nicht mehr neu zugelassen werden. Es wird keine Ausnahmeregelungen geben.

Bitte berücksichtigen Sie diese Information bei Ihrer Bestell- und Ausstattungsplanung für Kunden, Vorführ- und Lagerwagen.