Der Audi Q4 e-tron /Audi Q4 Sportback e-tron ist mit den neuen Preisen ab 11.07.22 nach den aktuell geltenden Förderrichtlinien nicht mehr umweltbonusberechtigt. 
 
Die Zusteuerung des Herstellerbonus Y4E ist daher BIS AUF WEITERES nicht mehr möglich.
 
Die Bundesregierung hat für das Jahr 2023 eine Neuregelung der Förderkriterien für BEV-Fahrzeuge (Umweltbonus und Innovationsprämie) angekündigt, jedoch noch nicht rechtlich verbindlich verabschiedet. 
 
Sobald die Neuregelung im Bundesanzeiger veröffentlicht ist und die Details der Förderung bekannt sind, werden wir Sie unverzüglich darüber informieren. 
Für den Fall, dass seitens der Regierung weiterhin ein Umweltbonus inkl. Innovationsprämie gewährt wird, werden wir, auch für bereits bestellte Fahrzeuge, die Möglichkeit schaffen, diese Förderung nach den dann geltenden Regelungen zu beantragen.