Seit 01.01.2022 werden nur Elektro- und Hybridfahrzeuge begünstigt, die eine Mindestreichweite mit reinem Elektroantrieb von 60 km oder einen maximalen CO2-Ausstoß von 50 g/km haben. 
Der Audi A8 60 TFSI e quattro sowie Audi A8 L 60 TFSI e quattro erreicht den maximalen Ausstoß von 50g/km einschließlich 20“ Bereifung. Mit einer 21“ Bereifung wird der Wert von 50g/km überschritten und die Berechtigung zur Inanspruchnahme der 0,5% Dienstwagen-Versteuerung entfällt.