Rechtshinweise zum gesetzlichen Notruf

Bitte beachten Sie: Die Funktionen arbeiten nur innerhalb von Systemgrenzen und sind teilweise von der Verfügbarkeit von Diensten Dritter abhängig. Die AUDI AG übernimmt keine Haftung hinsichtlich der Richtigkeit dieser Daten.
 
Die Erbringung des Dienstes gesetzlicher Notruf, der Dienste des Pakets Audi connect Notruf & Service und des Pakets Audi connect Remote & Control erfolgt über eine im Fahrzeug verbaute SIM-Karte. Die Kosten für Gesprächs- und Datenverbindungen aus dem Fahrzeug sind im Preis für die Dienste enthalten. Die von Audi zur Verfügung gestellten Dienste sind nur innerhalb der Abdeckung des Mobilfunknetzes des von Audi gewählten Mobilfunkanbieters verfügbar.

In Gebieten mit unzureichendem GPS-Empfang oder außerhalb der Abdeckung des jeweiligen Mobilfunkanbieters können einige Funktionen/Dienste keine Daten senden/empfangen und sind gegebenenfalls nicht oder nur eingeschränkt verfügbar.
 
Die Audi connect Notruf & Service-Dienste werden für 10 Jahre ab Neufahrzeugauslieferung zur Verfügung gestellt.
 
Die Audi connect Remote & Control-Dienste sind ab Neufahrzeugauslieferung 3 Jahre nutzbar und können anschließend kostenpflichtig verlängert werden.
 
Der gesetzliche Notruf steht ab Neufahrzeugauslieferung ohne Laufzeitbegrenzung zur Verfügung und entspricht den gesetzlichen Anforderungen des paneuropäischen Notrufsystems („eCall“).