Der Audi connect Schlüssel ist ab Neufahrzeugauslieferung zunächst für 24 Monate kostenfrei nutzbar und verlängert sich danach einmalig kostenfrei um 12 Monate. Anschließend kann der Audi connect Schlüssel kostenpflichtig verlängert werden.

Rechtshinweise zu Audi connect Notruf & Service mit Audi connect Remote & Control

Bitte beachten Sie: Die Funktionen arbeiten nur innerhalb von Systemgrenzen und sind teilweise von der Verfügbarkeit von Diensten Dritter abhängig. Die AUDI AG übernimmt keine Haftung hinsichtlich der Richtigkeit dieser Daten.

Die Erbringung der Dienste erfolgt über eine im Fahrzeug verbaute SIM-Karte. Die Kosten für Gesprächs- und Datenverbindungen sind im Preis für die Dienste enthalten. Die von Audi zur Verfügung gestellten Dienste sind nur innerhalb der Abdeckung des Mobilfunknetzes des von Audi gewählten Mobilfunkanbieters verfügbar.

Die Audi connect-Dienste Notruf, Online Pannenruf, Audi Schadenservice und Audi Servicetermin online werden für bis zu 10 Jahre ab Neufahrzeugauslieferung zur Verfügung gestellt.

Im Falle eines automatisch ausgelösten Notrufs kann die Audi Notrufzentrale die erhaltenen Informationen zur Alarmierung des Rettungsdienstes an die (örtliche) Leitstelle oder Polizeidienststelle weitergeben, um eine möglichst schnelle Hilfestellung zu ermöglichen. Nähere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte dem Datenschutzhinweis zu Audi connect und dem Datenschutzhinweis zu myAudi.

Die Audi connect Remote & Control-Dienste sind ab Neufahrzeugauslieferung 3 Jahre kostenfrei nutzbar und können anschließend kostenpflichtig verlängert werden.

Weiterer Hinweis:
Sofern Audi connect-Produkte und -Services auf Leistungen von Drittanbietern basieren, kann eine dauerhafte Verfügbarkeit nicht gewährleistet werden, sondern obliegt der Verantwortung der Drittanbieter.

Im Falle von behördlichen, staatlichen oder anderen gesetzlich notwendigen Änderungen oder im Falle eines Wegfalls notwendiger Telekommunikationssysteme und -dienste (z. B. wenn unser Mobilfunkanbieter Mobilfunkdienste, die in Ihrem Fahrzeugmodell verwendet werden, beendet oder einschränkt) liegen der Austausch sowie die Kosten für den Austausch von Geräten, die aufgrund einer solchen Änderung oder eines Wegfalls erforderlich sind, nicht in der Verantwortung der AUDI AG.

Weitere Störungen der Dienste können sich aus Gründen höherer Gewalt oder aufgrund technischer und sonstiger Maßnahmen ergeben, die etwa an den Anlagen der AUDI AG, der Lieferanten oder der Netzbetreiber für einen ordnungsgemäßen Ablauf erforderlich sind (z. B. Wartung, Reparatur, systembedingte Software-Updates, Erweiterungen). Die AUDI AG wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um solche Störungen unverzüglich zu beseitigen oder auf die Beseitigung hinzuwirken.

¹ Informationen über kompatible Mobiltelefone (Voraussetzung u. a.: Android-Betriebssystem, NFC-Technologie und Secure Element im Smartphone integriert) erhalten Sie bei Ihrem Audi Partner oder unter www.audi.com/bluetooth.

² Abhängig von länderspezifischer Verfügbarkeit.

³ Die aktuelle Kompatibilität des iOS-/Android-Betriebssystems finden Sie in der Beschreibung der myAudi App im jeweiligen App Store. Vorherige Registrierung unter www.my.audi.com erforderlich.

⁴ Verifikation Ihres myAudi Accounts beim Audi Partner notwendig. Auf dem Smartphone muss zuvor die kostenlose myAudi App installiert werden.