Zum Öffnen, Abschließen oder zur Motorstartberechtigung reicht das alleinige Mitführen des digitalen Schlüssels¹ auf einem kompatiblen Smartphone oder einer Smartwatch aus. (Beim digitalen Schlüssel¹ handelt es sich um eine Ausstattung, die noch nicht verfügbar ist. Die zukünftige Verfügbarkeit dieses digitalen Schlüssels¹ sowie einzelner Funktionen wird zudem von den gesetzlichen Bestimmungen im jeweiligen Land, von der konkreten Ausstattung, dem verwendeten mobilen Endgerät und dessen Betriebssystem sowie den Einstellungen der benötigten App abhängig sein.)