Rechtshinweise zum gesetzlichen Notruf (NZ2) und zu Audi connect Notruf & Service (NZ4)

Bitte beachten Sie: Die Funktionen arbeiten nur innerhalb von Systemgrenzen und sind teilweise von der Verfügbarkeit von Diensten Dritter abhängig. Die AUDI AG übernimmt keine Haftung hinsichtlich der Richtigkeit dieser Daten.

Die Erbringung der Dienste erfolgt über eine im Fahrzeug verbaute SIM-Karte. Die Kosten für Gesprächs- und Datenverbindungen sind im Preis für die Dienste enthalten. Die von Audi zur Verfügung gestellten Dienste sind nur innerhalb der Abdeckung des Mobilfunknetzes des von Audi gewählten Mobilfunkanbieters verfügbar.

Das Paket Audi connect Notruf & Service wird für bis zu 10 Jahre ab Neufahrzeugauslieferung zur Verfügung gestellt.

Der gesetzliche Notruf steht ab Neufahrzeugauslieferung ohne Laufzeitbegrenzung zur Verfügung und entspricht den gesetzlichen Anforderungen des paneuropäischen Notrufsystems („eCall“).

Weiterer Hinweis:
Sofern Audi connect-Produkte und -Services auf Leistungen von Drittanbietern basieren, kann eine dauerhafte Verfügbarkeit nicht gewährleistet werden, sondern obliegt der Verantwortung der Drittanbieter.

Im Falle von behördlichen, staatlichen oder anderen gesetzlich notwendigen Änderungen oder im Falle eines Wegfalls notwendiger Telekommunikationssysteme und -dienste (z. B. wenn unser Mobilfunkanbieter Mobilfunkdienste, die in Ihrem Fahrzeugmodell verwendet werden, beendet oder einschränkt) liegen der Austausch sowie die Kosten für den Austausch von Geräten, die aufgrund einer solchen Änderung oder eines Wegfalls erforderlich sind, nicht in der Verantwortung der AUDI AG.

Weitere Störungen der Dienste können sich aus Gründen höherer Gewalt oder aufgrund technischer und sonstiger Maßnahmen ergeben, die etwa an den Anlagen der AUDI AG, der Lieferanten oder der Netzbetreiber für einen ordnungsgemäßen Ablauf erforderlich sind (z. B. Wartung, Reparatur, systembedingte Software-Updates, Erweiterungen). Die AUDI AG wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um solche Störungen unverzüglich zu beseitigen oder auf die Beseitigung hinzuwirken.

Teil des Paketes ist auch die automatische Zurverfügungstellung von Aktualisierungen für die im Fahrzeug verwendete Software, sofern diese online zur Verfügung gestellt werden können. Bei Buchung des Dienstes behält sich Audi vor, in dem Fahrzeug gespeicherte Informationen auszulesen und zu ermitteln, welche Softwareaktualisierungen das Fahrzeug benötigt. Sofern eine Aktualisierung verfügbar ist, wird Audi zur Vorbereitung der Installation die erforderlichen Informationen in das Fahrzeug aufspielen. Audi wird den Nutzer sodann über den Inhalt der jeweiligen Aktualisierung informieren und ihn bitten, die Zustimmung zur Installation zu erteilen. Die Installation der jeweiligen Aktualisierung erfolgt erst nach Zustimmung durch die nutzende Person.

¹ Übermittlung der im MMI eingestellten Sprache. Die Sprachenverfügbarkeit des Notrufs ist länderabhängig.

² Vorherige Registrierung und Verifizierung als Hauptnutzer_in unter www.my.audi.com erforderlich. Dieser Dienst verwendet personenbezogene Daten. Eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Anschlussbuchse für das On-Board-Diagnosesystem kann Funktionsstörungen verursachen.