﻿HINWEISE ZUM TAXI AUF BASIS CARAVELLE 

ACHTUNG: Nach §25 BOKraft muss ein Taxi mit einer Alarmanlage versehen sein!
Um ein vollwertiges Taxi zulassen zu können bedarf es somit zwingend der YTE = Alarmanlage für Taxi 

ACHTUNG: Nach §26 BOKraft muss ein Taxi mit einem Taxi-Dachschild kenntlich gemacht werden!
Um ein vollwertiges Taxi zulassen zu können bedarf es somit zwingend der ZY4 = Vorbereitung für Taxi-Dachzeichen 

Weitere optionale Taxiausstattungen (in der Lasche Spezialausstattungen):
• Taxi-Dachzeichen (LED) als Beipack mit Funktionsmöglichkeit für "stillen Alarm" Fa. Kienzle (PR-Nr. YXS)

Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Taxi finden Sie in "TAXIPEDIA", der Wissensdatenbank im InfoNet
(in der Menüleiste "Verkauf" - "Zielgruppen" - "Sonderabnehmer" - "Taxi/Funkmietwagen" - Basisinformation "TAXIPEDIA")!


Stand: September 2016
