﻿Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass das Grundfahrzeug bereits ein hohes
Leergewicht hat. Durch die Auswahl von Sonderausstattungen 
erreicht/überschreitet das Grundfahrzeug die Gewichtsgrenzen 
und wird fehlerhaft.

Es gibt kein aktives Regelwerk, das zur Abwahl von Ausstattungen 
zwingt. Der Fehler lässt sich in den meisten Fällen nur beheben, 
wenn die Auflastung auf 3,88 t (1UV) gewählt wird.


