﻿Wichtiger Hinweis:

Der GC hat eine Mehrstufentypgenehmigung, daher werden auch 2 COCs zusammen
mit dem ZBT II von uns mitgeliefert.

Das eine COC beschreibt das Grundfahrzeug mit einer unvollständigen Zulassung
und das andere COC beschreibt den Umbau zum So-Kfz-Wohnmobil. Beide COCs müssen 
bei der Zulassung zusammen mit dem ZBT II der Zulassungsstelle vorgelegt werden.
