﻿Hinweise zum Caddy Funkmietwagen:

ACHTUNG: Nach § 25 BOKraft muss ein Mietwagen mit einer Not-Alarmanlage versehen sein! Um einen vollwertigen Mietwagen zulassen zu können, bedarf es somit zwingend der 9A2 oder 9A1 (Not-Alarmanlage für Taxi/Funkmietwagen).

Ausnahmen: Ist die Alarmanlage aufgrund des speziellen Fahrzeugeinsatzes entbehrlich, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 43 Absatz 1 BOKraft erforderlich.

Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Funkmietwagen finden Sie in "TAXIPEDIA", der Wissensdatenbank im InfoNet.

Stand: Februar 2021


