﻿Wichtiger Bestellhinweis F5B Behörden/Sonderfahrzeuge

Bitte beachten Sie, dass die PR NR „F5B“ zu einem TÜV-Gutachten
im Rahmen einer Einzelzulassung zwingt. Ohne eine besondere 
Zweckbestimmung des Fahrzeugs z.B. „Feuerwehrfzg.“ kann die 
Zulassung gegebenenfalls NICHT erfolgen.

