﻿Wichtiger Bestellhinweis für Fahrzeuge größer 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht:

Gem. §53a (StVZO) muss in Kraftfahrzeugen mit einem zGG von mehr als 3,5t 
zusätzlich zum Warndreieck eine Warnleuchte mit geführt werden. 
Diese kann optional über die PR-Nr. 1T8 mit bestellt werden




