﻿Die PR.Nr. 5EK ist notwendig um bei Umbauten neue CO2 Werte berechnen zu können (Stirnfläche/Gewicht/Rollwiderstand).
Änderungen:
-	Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung 130 km/h (Achtung: Lässt sich technisch nicht rückgängig machen!) 
-	Veränderte Abgasanlage
-	Berechnung von veränderter Stirnfläche/Gewicht/Rollwiderstand möglich
Achtung: CO2 Wert verändert sich je nach Umbau
